Energieausweis

Energiepass

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Gebäude.

Der Energieverbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauches eines Gebäudes erstellt. Die Verbrauchsdaten werden unter anderem durch das Nutzerverhalten (Lüftung, Warmwasserverbrauch, etc.) sowie Leerstand beeinflusst und sind daher für den Vergleich von Gebäuden nur bedingt geeignet. Notwendig für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises sind Abrechnungen über die Heiz- und Energiekosten der letzten drei Jahren.

Beim Energiebedarfsausweis hingegen wird anhand des bautechnischen sowie anlagentechnischen Zustandes des Gebäudes der Energiebedarf mit standardisierten Randbedingungen (Standardklima Deutschland, Raumtemperatur, Luftwechselrate, Warmwasserverbrauch, etc.) berechnet. Damit ist es möglich, Gebäude in ganz Deutschland miteinander zu vergleichen. Für die Erstellung ist eine bautechnische und anlagentechnische Datenerhebung, die im Allgemeinen vom Energieberater durchgeführt wird, notwendig.

Wenn Sie wissen möchten, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude zulässig ist, dann rufen Sie mich an.